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Regeste

Haftung des Arbeitgebers, Genugtuung.
Haftung des Arbeitgebers, der eine Sicherheitsmassnahme unterlassen hat (Art. 328 Abs. 2 OR; E. 2a).
Anspruch auf Genugtuung wegen eines Unfalls, der zum vollständigen Verlust des Gehörs auf einer Seite führt (E. 2c).

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 328 Abs. 2 OR