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Regeste
Beamtenrecht: Umgestaltung eines Dienstverhältnisses aus wichtigen Gründen; Art. 55 BtG und Art. 60 Beamtenordnung (2).
- Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Kognitionsbefugnis des Bundesgerichts.
- Abgrenzung des administrativen Verfahrens nach Art. 55 BtG vom Disziplinarverfahren.
- Gründe der Betriebssicherheit als "wichtige Gründe" im Sinne von Art. 55 BtG und Art. 60 Beamtenordnung (2).
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Referenzen
Artikel: Art. 55 BtG