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Regeste

Schlachtviehordnung:
Kontingentsgrundlagen der Metzgereibetriebe für Rindsnierstücke (Art. 18 Abs. 1 lit. b SVO).
- Verfassungs- und Gesetzmässigkeit der Regelung des Art. 18 Abs. 1 lit. b SVO (Erw. 2).
- Im Hinblick auf die Regelung des Art. 18 SVO gewählte firmenrechtliche Gestaltungsformen, welche erlauben, die von der Schlachtviehordnung verfolgte Absicht zu vereiteln, bleiben kontingentsrechtlich unerheblich (Erw. 3).