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Regeste

Art. 22 ter BV; Eigentumsgarantie; Interessenabwägung, Verhältnismässigkeit.
Das baselstädtische Gesetz über den Abbruch von Wohnhäusern in der Fassung vom 11. November 1971/23. April 1972, das ein unbefristetes Abbruchverbot enthält, verstösst nicht gegen die Eigentumsgarantie.

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Referenzen

Artikel: Art. 22 ter BV