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Regeste
1. Genugtuung (Art. 47 OR). Erhöhung der Genugtuungssumme, die Kindern für den Verlust ihres Vaters infolge eines Verkehrsunfalles zugesprochen worden ist (Erw. 2).
2. Versorgerschaden (Art. 45 Abs. 3 OR). Das kantonale Urteil muss alle zur Festsetzung der Entschädigung erforderlichen Tatbestandselemente enthalten (Erw. 3).
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Referenzen
Artikel: Art. 47 OR, Art. 45 Abs. 3 OR