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Regeste

Art. 153 Abs. 3 SchKG.
Die Einleitung einer Betreibung auf Grundpfandverwertung ist nicht ausgeschlossen, wenn die einseitige Ablösung der auf dem Grundstück lastenden Grundpfandrechte im Sinne von Art. 828 ff. ZGB im Gange ist.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 153 Abs. 3 SchKG, Art. 828 ff. ZGB