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Regeste

Art. 26 BV (Art. 22ter aBV); Rechtsstellung des Anstössers bei Aufhebung einer Zufahrt.
Anstössern kann das Recht, sich gegenüber der Aufhebung oder Einschränkung des Gemeingebrauchs einer öffentlichen Sache auf die Eigentumsgarantie zu berufen, nicht von vornherein abgesprochen werden (Änderung der Rechtsprechung; E. 1b).
Frage offen gelassen, ob in der Aufhebung der Zufahrt zu einem Grundstück ein Eingriff in das verfassungsmässige geschützte Eigentum liegt, wenn dank einer ebenfalls vorhandenen rückwärtigen Erschliessung die Nutzbarkeit des Landes erhalten bleibt (E. 3a).
Anspruch auf mündliche Verhandlung und Protokollierung eines Augenscheins (E. 2).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 26 BV, Art. 22ter aBV