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Regeste

Baurechtsvertrag.
1. Art. 23 und 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR. Ein Irrtum hinsichtlich der Überbaubarkeit einer Parzelle, die mehrere Jahre nach Abschluss des Vertrages von einem Baustopp erfasst wird, lässt sich nicht als wesentlich ausgeben; Tat- und Rechtsfragen (E. 1).
2. Art. 2 Abs. 2 ZGB. Voraussetzungen für die Anwendung der Clausula rebus sic stantibus (E. 2).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 23 und 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR, Art. 2 Abs. 2 ZGB