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Regeste

Erwerb eines Handelsgeschäfts durch Kauf aller Aktien.
1. Bei unrichtiger Erfüllung kann der Käufer sich wahlweise auf Gewährleistung oder einen Willensmangel berufen. Voraussetzungen einer Gewährleistung gemäss Art. 197 ff. OR für den wirtschaftlichen Wert der Aktien (E. 1).
2. Prüfungspflicht des Käufers gemäss Art. 201 OR bei Zusicherungen. Umstände, die eine absichtliche Täuschung im Sinne von Art. 203 OR ausschliessen (E. 2).
3. Art. 20 Abs. 2 OR. Teilweise Unverbindlichkeit eines Vertrages; Tat- und Rechtsfragen (E. 3a). Ermittlung des hypothetischen Parteiwillens; Anspruch auf Beweisabnahme gemäss Art. 8 ZGB (E. 3b).
4. Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR. Umstände, unter denen ein Irrtum über die Vermögenswerte der Gesellschaft als wesentlich und kausal für den Vertragsabschluss anzusehen ist (E. 3c).

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Referenzen

Artikel: Art. 197 ff. OR, Art. 201 OR, Art. 203 OR, Art. 20 Abs. 2 OR mehr...