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Regeste

Art. 13 Abs. 1 StGB. Psychiatrisches Gutachten.
Ernsthafter Anlass zu Zweifeln an der Zurechnungsfähigkeit eines Ersttäters ist gegeben, wenn der Beginn der Straffälligkeit mit dem Ausbruch einer schweren allergischen oder psychosomatischen Hautkrankheit zusammenfällt.

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Artikel: Art. 13 Abs. 1 StGB