Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Bezifferung des Berufungsbegehrens (Art. 55 Abs. 1 lit. b OG).
Der Antrag, dem Kläger sei ein vom Richter zu schätzender, eine bezifferte Mindestsumme übersteigender Betrag zuzusprechen, ist nur im Ausmass dieser Mindestsumme gültig (E. 3).
Sorgfaltspflicht der Bank bei Annahme und Ausführung von Aufträgen (Art. 398 OR).
Liegt kein Vermögensverwaltungsvertrag vor, muss die Bank den Kunden in der Regel nicht über Risiken der Anlage aufklären (E. 5). In diesem Fall besteht auch keine generelle Beratungspflicht (E. 7).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 55 Abs. 1 lit. b OG, Art. 398 OR