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Regeste
La dècision cantonale refusant d'octroyer l'assistance judiciaire est une décision incidente séparément susceptible de recours de droit administratif.
Art. 103 OJ.
L'Office fédéral des assurances sociales a qualité pour recourir contre une telle décision.
Art. 85 al. 2 lit. f LAVS. 30bis al. 3 lit. f et 121 al. 1er LAMA, 56 al. 1er lit. d LAM. Conditions de l'octroi de l'assistance judiciaire gratuite.
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Referenzen
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