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Regeste

Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde im Streit um Gerichtskosten (Art. 101 lit. b OG).
Ausnahmen vom Grundsatz der unentgeltlichen Rechtspflege im Sinne des Art. 56 MVG.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 101 lit. b OG, Art. 56 MVG