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Regeste

Art. 5 Abs. 2 RPG; materielle Enteignung.
Begriff der materiellen Enteignung (Präzisierung der Rechtsprechung, E. 3).
Die Einweisung eines landwirtschaftlich genutzten Gebiets, das einer zu gross bemessenen altrechtlichen Reservezone zugewiesen war, in die Landwirtschaftszone wirkt nicht wie eine Enteignung (E. 4).

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Referenzen

Artikel: Art. 5 Abs. 2 RPG