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Regeste

Art. 4 KUVG, Art. 2 Vo V, Art. 5 Abs. 1 VwVG, Art. 129 Abs. 1 lit. a OG: Gerichtliche Überprüfung von Statutenbestimmungen der Krankenkassen.
- Frage offengelassen, ob der Verwaltungsakt des Bundesamtes für Sozialversicherung betreffend die Genehmigung von Kassenstatuten und Reglementen eine Verfügung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 VwVG darstellt (Erw. 1).
- Kassenstatuten und Reglemente sind Erlassen nach Art. 129 Abs. 1 lit. a OG gleichzustellen (Erw. 2).
- Gegen den Entscheid des Eidgenössischen Departementes des Innern betreffend die Nichtgenehmigung von Kassenstatuten bzw. Reglementen ist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde nicht zulässig (Erw. 3). Die gerichtliche Überprüfung von Statutenbestimmungen erfolgt erst bei der Anwendung im Einzelfall im Rahmen der inzidenten Normenkontrolle (Erw. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 5 Abs. 1 VwVG, Art. 129 Abs. 1 lit. a OG, Art. 4 KUVG