Regeste
Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG; Revision eines Bundesgerichtsentscheides über eine staatsrechtliche Beschwerde.
Zulässigkeit, nach BGG, des auf neuen Tatsachen und Beweismitteln gründenden Revisionsgesuches, wenn es sich gegen einen Bundesgerichtsentscheid richtet, mit dem über eine staatsrechtliche Beschwerde entschieden worden ist (E. 2).