Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Regesto
Art. 51 cpv. 1 LAI, art. 90 cpv. 2 e 3 OAI .
L'assicurazione per l'invalidità deve assumere anche le spese di trasporto per mezzo di un veicolo a motore privato, quando l'uso dei trasporti pubblici è possibile e ragionevolmente esigibile da parte dell'assicurato, ma tale non è il caso per la persona, la quale, considerate le circostanze concrete, deve necessariamente accompagnare l'invalido.
Inhalt
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel:
Art. 51 cpv. 1 LAI,