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Regeste

Art. 16 Abs. 1 IVG, Art. 5 Abs. 3 und Abs. 4 IVV:
- Transportkostenvergütung im Rahmen der erstmaligen beruflichen Ausbildung: Anwendung der Austauschbefugnis.
- Der Versicherte, der infolge Invalidität die Vergütung der Taxikosten für die Fahrten zwischen seinem Wohnort und der von ihm besuchten Mittelschule beanspruchen könnte, den Schulweg aber nicht im Taxi zurücklegt, sondern von seinen Eltern mit dem Auto zur Schule gebracht und von dort abgeholt wird, hat Anspruch auf Übernahme der durch den Transport im elterlichen Fahrzeug tatsächlich anfallenden Mehrkosten durch die Invalidenversicherung.
- Berechnung der invaliditätsbedingten Mehrkosten.

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Referenzen

Artikel: Art. 16 Abs. 1 IVG, Art. 5 Abs. 3 und Abs. 4 IVV