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Regeste
Art. 22 SpoFöG, Art. 1 StGB; Doping, Legalitätsprinzip.
Der Begriff "Dopingzweck" wird vom Gesetzgeber und allgemeinen Sprachgebrauch hinreichend bestimmt und die Strafnorm in Art. 22 SpoFöG verletzt das Legalitätsprinzip nicht (E. 2.3.2).
Art. 22 SpoFöG ist auch ausserhalb von Wettkämpfen anwendbar (E. 2.4.2).
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Referenzen
Artikel: Art. 22 SpoFöG, Art. 1 StGB