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Regeste

Art. 19 und 26bis IVG; Art. 8 IVV (in der bis 31. Dezember 1996 gültig gewesenen Fassung) und Art. 24 IVV; Art. 10 und 12 Abs. 2 SZV.
Eine Leistungspflicht der Invalidenversicherung fällt auch dann in Betracht, wenn Vater oder Mutter die Sonderschulmassnahme an ihrem Kind erbringen und die materiellen und formellen Voraussetzungen (Zulassungsvoraussetzungen) erfüllt sind (Änderung der Rechtsprechung von EVGE 1962 S. 223).

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Referenzen

Artikel: Art. 19 und 26bis IVG, Art. 8 IVV, Art. 24 IVV, Art. 10 und 12 Abs. 2 SZV