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Regesto
Ammissibilità del ricorso di diritto amministrativo; art. 97 OG in relazione con l'art. 5 PA.
Una decisione (cantonale) che dichiara estinto (per compensazione) un credito fondato sul diritto pubblico federale va impugnata da chi se ne pretende titolare mediante ricorso di diritto amministrativo. È irrilevante che il ricorrente desuma la propria titolarità direttamente dalla legge o da una cessione.
Inhalt
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Regeste:
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Referenzen
Artikel: art. 97 OG, art. 5 PA