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Regeste

Art. 8 Abs. 1, Art. 9, Art. 29 Abs. 1, Art. 37 Abs. 1, Art. 38 Abs. 2, Art. 49 und 61a ff. BV, Art. 11 und 12 BüG, Art. 6 Abs. 2 und 3 BüV, Art. 2, 3 und 5 MAV; verfassungskonforme Anwendung der gesetzlichen Anforderungen an die Sprachkenntnisse für die ordentliche Einbürgerung.
Verfassungsgrundlagen sowie gesetzliche Regelung der Sprachanforderungen im Bund und im Kanton bei der ordentlichen Einbürgerung (E. 2 und 3).
Zulässigkeit des Erfordernisses der Kenntnisse der Lokalsprache in einem mehrsprachigen Kanton gemäss Bundes- und Kantonsverfassung (E. 4).
Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung der genügenden Maturanote für die Lokalsprache als ausreichenden Sprachnachweis (E. 5).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 49 und 61a ff. BV, Art. 11 und 12 BüG, Art. 6 Abs. 2 und 3 BüV, Art. 2, 3 und 5 MAV