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Regeste

Alkoholgesetz; Inhalt der Kleinhandelsversandbewilligung nach Art. 42 Abs. 2 AlkG.
1. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Erw. 1).
2. Der Inhaber einer eidgenössischen Kleinhandelsversandbewilligung darf für Lieferungen gebrannter Wasser über die Kantonsgrenze hinweg durch seine ausserkantonale Filiale Rechnung stellen und Zahlungen entgegennehmen lassen (Erw. 2-5).

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Referenzen

Artikel: Art. 42 Abs. 2 AlkG