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Regeste

Befristete Bürgschaft. Frist zur rechtlichen Geltendmachung und Verfolgung der Forderung (Art. 510 Abs. 3 OR).
Rechtliche Struktur des Eigenwechsels. Eigenwechsel als Zahlungsversprechen.
Abstraktheit des Eigenwechsels (E. 4a).
Wirkung der Indossierung des Eigenwechsels (E. 4b).
Verfolgung der Grundforderung durch Prosequierung des Eigenwechsels (E. 4c).
Ratio legis von Art. 510 Abs. 3 OR (E. 5).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 510 Abs. 3 OR