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Regeste

Art. 38 Abs. 2 und 3 BEHG, Art. 6 und 25 VwVG; Anwendbarkeit des Verwaltungsverfahrensgesetzes in der Amtshilfe; Parteistellung des unabhängigen Vermögensverwalters.
Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen Amtshilfemassnahmen (E. 1).
Anforderungen an das Verfahren vor der Eidgenössischen Bankenkommission bei "instituts-" bzw. "kundenbezogenen" Informationen (E. 3a).
Angaben über unabhängige Vermögensverwalter sind "kundenbezogen" und dürfen ohne Zustimmung des Betroffenen nicht formlos ins Ausland weitergeleitet werden (E. 3b-6).
Bestätigung der Rechtsprechung, wonach die Bewilligung zur Weiterleitung von in Amtshilfe übermittelten Informationen an die Strafbehörden eines konkretisierbaren Verdachts im Einzelfall bedarf (E. 7).

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Referenzen

Artikel: Art. 38 Abs. 2 und 3 BEHG, Art. 6 und 25 VwVG