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Regeste

Art. 29bis ff. AHVG; Art. 50 ff. AHVV; Art. 153a AHVG; Art. 2 FZA; Art. 8 lit. c FZA in Verbindung mit Art. 46 Abs. 1 und 2 der Verordnung Nr. 1408/71: Anrechenbare Versicherungszeiten.
In einem anderen Vertragsstaat zurückgelegte Versicherungszeiten sind bei der Berechnung einer Altersrente der schweizerischen Alters- und Hinterlassenenversicherung nicht mit zu berücksichtigen (Erw. 4 und 5).

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