Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Art. 346, 348 Abs. 1, 349 Abs. 2 StGB; Art. 262 BStP.
1. Wo sind Mittäter, die nicht im gleichen Kanton wohnen, für eine im Ausland verübte Tat zu verfolgen? (Erw. 1a).
2. Wann ist die Untersuchung angehoben? (Erw. 1b).
3. Abweichung vom gesetzlichen Gerichtsstand (im Hinblick darauf, dass die Behörden eines andern Kantons vor allem zur Abklärung der für die Bestimmung des Gerichtsstandes massgebenden Umstände verschiedene Untersuchungsmassnahmen getroffen haben, die verhältnismässig lange Zeit in Anspruch nahmen)? (Erw. 2).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 262 BStP