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Regeste
Art. 17 ATSG; Art. 88bis Abs. 2 lit. a IVV; Wirkungszeitpunkt der reformatio in peius im Verfahren der erstmaligen Festsetzung einer Rente der Invalidenversicherung.
Art. 88bis Abs. 2 lit. a IVV ist auf die im Verfahren der erstmaligen, rückwirkenden Zusprechung einer abgestuften und/oder befristeten Rente der Invalidenversicherung vorgenommene reformatio in peius nicht analog anwendbar (E. 6.2).
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Referenzen
Artikel: Art. 88bis Abs. 2 lit. a IVV, Art. 17 ATSG