Regeste
Art. 494 Abs. 3 ZGB; Schädigungsabsicht.
Schliesst der Erbvertrag die Schenkungen nicht aus, so muss die Absicht des Erblassers, die Vertragserben zu schädigen, bewiesen werden. Eventualvorsatz genügt nicht (E. 2).
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Artikel: Art. 494 Abs. 3 ZGB