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Regeste
Art. 27 Abs. 2 lit. c ArG und Art. 41 Abs. 1 ArGV 2; sonntägliche Öffnungszeiten von Geschäften.
Ausnahme vom Sonntagsarbeitsverbot für Betriebe, die den Bedürfnissen des Fremdenverkehrs dienen (E. 3).
Definition des Fremdenverkehrs und Bedeutung des Begriffs "den Bedürfnissen des Fremdenverkehrs dienen" (E. 4).
Das "Shopping" stellt für sich allein nicht eine Form des Fremdenverkehrs dar (E. 5).
Inhalt
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Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel: Art. 27 Abs. 2 lit. c ArG, Art. 41 Abs. 1 ArGV 2