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Regeste

Bankengesetz; Risikoverteilung.
1. Bedeutung von Art. 4bis BankG.
2. Gesetz- und Verfassungsmässigkeit der in Art. 21 BankV getroffenen Abstufung des Verhältnisses zwischen eigenen Mitteln und Ausleihungen an einzelne Schuldner für die in dieser Vorschrift begründete Meldepflicht.

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Referenzen

Artikel: Art. 4bis BankG, Art. 21 BankV