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Regeste

Art. 1 LG, Art. 38 LG und Art. 56 Abs. 2 LG; Art. 43 Ziff. 2 LV.
Ein Wettbewerb, bei dem die Lösung von allen Teilnehmern mit gleichen Gewinnaussichten sowohl über eine 156er-Telefonnummer mit Anbieteranteil als auch durch Einsendung einer Postkarte übermittelt werden kann, ist keine lotterieähnliche Unternehmung (E. 1-3).

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Referenzen

Artikel: Art. 1 LG, Art. 38 LG, Art. 56 Abs. 2 LG, Art. 43 Ziff. 2 LV