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Regesto
Divieto di passare a cavallo su sentieri forestali (art. 699 CC, art. 3 LCS).
1. Per il divieto di passare a cavallo su sentieri forestali chiusi al transito e soggetti a un divieto generale di circolazione è determinante il diritto cantonale (consid. 2).
2. Non è insostenibile reputare che il giudice civile competente secondo il diritto cantonale ai sensi dell'art. 699 CC sia altresì autorizzato ad emanare tale divieto (consid. 3).
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Referenzen
Artikel: art. 699 CC