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Regeste

Änderung einer Firma, die den Vorschriften nicht entspricht; Art. 944 OR, Art. 38, 60 und 61 HRegV.
Den Anforderungen des Art. 944 Abs. 1 OR nicht genügende Firma (Erw. 2-4). Einschreiten der Handelsregisterbehörde von Amtes wegen (Erw. 1 und 5). Frist zur Änderung einer seit langem gebrauchten Firma (Erw. 9).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 944 OR, Art. 38, 60 und 61 HRegV, Art. 944 Abs. 1 OR