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Regeste

Unlauterer Wettbewerb, Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG, nicht die Verwendung einer gemeinfreien Sachbezeichnung, selbst wenn diese mit der Marke eines Konkurrenten verwechselbar ist. Begriff der Sachbezeichnung.
Markenschutz, MSchG Art. 3. Nichtigkeit täuschender Marken.

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Referenzen

Artikel: Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG