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Regeste

Art. 24 MSchG; Art. 3 und 7 StGB. Räumliche Geltung des Markenschutzes.
Das Inverkehrbringen von unrechtmässig mit einer Marke versehenen Waren im inländischen Schutzland ist mit dem Versand an den ausländischen Käufer vollendet.

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Referenzen

Artikel: Art. 24 MSchG, Art. 3 und 7 StGB