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Regeste
Art. 88 OG. Aktualität des Interesses an der Beschwerdeführung; Ausnahmen. Art. 4 und 31 BV . Zulässigkeit von Einschränkungen des Wandergewerbes aus gewerbepolizeilichen Gründen. Bei Inanspruch. nahme des öffentlichen Grundes darf eine Spielbewilligung schon verweigert werden, wenn allgemeine staatliche Interessen es rechtfertigen.
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Referenzen
Artikel:
Art. 88 OG,