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Regeste

Art. 62 MFG, Art. 137 Ziff. 3 StGB.
Wer einem Familiengenossen ein Motorfahrzeug zum Gebrauch entwendet, ist von Amtes wegen zu verfolgen; keine analoge Anwendung von Art. 137 Ziff. 3 StGB.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 137 Ziff. 3 StGB