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Regeste

Art. 52 Abs. 2, 59 Abs. 2, 60 Abs. 1 ZGB.
Ein Verein verfolgt nur dann einen wirtschaftlichen Zweck, der die Erlangung der Rechtspersönlichkeit ausschliesst, wenn er selber ein kaufmännisches Gewerbe betreibt (Wiederherstellung der vor BGE 88 II 209 geltenden Rechtsprechung).