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Regeste
Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung.
1. Analoge Anwendung von Bestimmungen über das Konkursverfahren. Ist insbesondere Art. 235 Abs. 3 SchKG, betreffend die Beschlussfähigkeit der Gläubigerversammlung im Konkurs, anwendbar? (Erw. 1).
2. Der Nachlassbehörde können keine andern als die vom Gesetze vorgesehenen Aufgaben zugewiesen werden (Erw. 2).
Inhalt
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Regeste:
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Referenzen
Artikel: Art. 235 Abs. 3 SchKG