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Regeste

Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung.
1. Analoge Anwendung von Bestimmungen über das Konkursverfahren. Ist insbesondere Art. 235 Abs. 3 SchKG, betreffend die Beschlussfähigkeit der Gläubigerversammlung im Konkurs, anwendbar? (Erw. 1).
2. Der Nachlassbehörde können keine andern als die vom Gesetze vorgesehenen Aufgaben zugewiesen werden (Erw. 2).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 235 Abs. 3 SchKG