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Regeste

Vermögensrechtlicher Anspruch aus dem Bundesbeamtenverhältnis.
1. Kann ein Bundesbeamter auf seine fällig gewordene Besoldung, auf welche die ihm von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt ausgerichteten Leistungen angerechnet worden sind, gültig verzichten? (Erw. I, 4).
2. Form der Stellungnahme des Finanz- und Zolldepartements, welche nach Art. 73 Abs. 3 lit. a Ziff. 1 der Beamtenordnung I vorliegen muss, bevor der Beamte beim Bundesgericht Klage auf Leistungen der Eidgenössischen Versicherungskasse erheben kann (Erw. II, 1).