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Regeste

Art. 84 Abs. 1 lit. c OG, 269 Abs. 2. BStP.
Die Rüge, eine Bestrafung wegen Übertretung von Art. 53 der interkantonalen Verordnung betreffend die Schiffahrtspolizei auf dem Genfersee usw. vom 16. Mai 1960 verletze Art. 39 des Übereinkommens zwischen der Schweiz und Frankreich betreffend die Schiffahrt auf dem Lemansee vom 10. September 1902, ist mit staatsrechtlicher Beschwerde vorzubringen.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 84 Abs. 1 lit. c OG