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Regeste

1. Begriff des Kompetenzkonflikts im Sinne von Art. 83 lit. a OG (Erw. 1).
2. Gehören zu den "Flugplatzgebühren", die nach Art. 39 des eidg. Luftfahrtgesetzes der Genehmigung des eidg. Luftamtes unterliegen, auch die Gebühren, die der Flugplatzhalter auf der Abgabe von Flugtreibstoff und Flugmotorenöl (Ausschankgebühren) und für das Wägen der Luftfrachtsendungen (Waaggebühren) erhebt? (Erw. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 83 lit. a OG