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Regeste

Rechtshilfe, Art. 352 StGB.
1. Begriff (Erw. 1).
2. Zuständigkeit der Anklagekammer des Bundesgerichts (Erw. 2).
3. In einer Strafuntersuchung nach kantonalem Recht angeordnete vorsorgliche Beschlagnahme der Post zum Versand übergebener Prospekte (Erw. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 352 StGB