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Regeste

Markenrecht. Schutzverweigerung gegenüber international hinterlegter Marke wegen Täuschungsgefahr über die Beschaffenheit der Ware. Madrider Abkommen (Fassung von Nizza 1957) Art. 5 Abs. 1; Pariser Verbandsübereinkunft (Fassung von Lissabon 1958) Art. 6 Abs. 1, 6 quinquies lit. B Ziff. 3 (Erw. 1).
Unzulässigkeit der Marke "DIAMALT" für nicht malzhaltige Produkte. Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG (Erw. 2, 3).
Verwendung der Firma als Marke (Erw. 4).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG