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Regeste

1. Art. 26 MSchG (Markenberühmung) schliesst die Anwendung von Art. 13 lit. b UWG aus.
2. Die unwahre Ankündigung "Patente angemeldet" ist keine Patentberühmung im Sinne des Art. 82 PatG, dagegen unlauterer Wettbewerb nach Art. 13 lit. b U WG.

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Referenzen

Artikel: Art. 26 MSchG, Art. 13 lit. b UWG, Art. 82 PatG