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Regeste

Verwaltungsgerichtsbeschwerde.
Zulässigkeit einer bedingten Beschwerde (Erw. 1) sowie von neuen Vorbringen, die vor Erlass des angefochtenen Entscheides hätten geltend gemacht werden können (Erw. 3).
Markenrecht.
Madrider Abkommen (Fassung von Nizza 1957), Art. 5 Abs. 1; Pariser Verbandsübereinkunft (Fassung von Lissabon), Art. 6 quinquies lit. B, 6 quinquies lit. C; Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MschG. Schutzvoraussetzung einer geographischen Herkunftsbezeichnung (Erw. 2).
Ausnahmsweise Schutzfähigkeit eines international hinterlegten Zeichens in der Schweiz, das nur im Ursprungsland Verkehrsgeltung erlangt hat (Erw. 4).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MschG