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Regeste

Art. 17 Abs. 1 PatG und Art. 4 PVÜ.
Wer eine angebliche Erfindung in der Bundesrepublik Deutschland bloss als Geschmacksmuster hinterlegt hat, darf von der schweizerischen Registerbehörde nicht verlangen, dass sie ihm ein Prioritätsrecht für ein Erfindungspatent vormerke.

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Artikel: Art. 17 Abs. 1 PatG, Art. 4 PVÜ