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Regeste

Vorsorgliches Arbeitsverbot.
1. Art. 87 OG. Staatsrechtliche Beschwerde gegen Entscheide über vorsorgliche Massnahmen; Voraussetzungen (E. 1).
2. Art. 340c Abs. 2 OR. Kein Wegfall des Konkurrenzverbotes, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis von sich aus kündigt (E. 2a).
3. Art. 340b Abs. 3 OR. Dass und unter welchen Voraussetzungen ein einstweiliger Rechtsschutz möglich ist, bestimmt das kantonale Recht (E. 2b). Rechtfertigung eines vorsorglichen Arbeitsverbotes nach Bundesrecht; willkürliche Anforderungen (E. 3 und E. 4)?

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Referenzen

Artikel: Art. 87 OG, Art. 340c Abs. 2 OR, Art. 340b Abs. 3 OR