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Regeste
Markenrecht, Internationale Marke deutschen Ursprungs; Voraussetzungen der Eintragung in der Schweiz. Madrider Abkommen (Fassung von Nizza), Art. 5 Abs. 1; Pariser Verbandsübereinkunft (Fassung von Lissabon), Art. 6 Abs. 1, 6 quinquies lit. B Ziff. 2; Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG (Erw. 1).
Schutzverweigerung der Marke "Dominant", weil sie als vergleichende Beschaffenheitsangabe der gewöhnlichen Sachbezeichnung gleichzusetzen ist (Erw. 2).
Inhalt
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel: Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG